Bärlin Einbruchschutz
Finanzielle Förderung
Handeln Sie jetzt!
Sichern Sie die Schwachstellen Ihrer Türen und Fenster mit relativ einfachen Mitteln: Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse!
Mit dem Förderprogramm Einbruchschutz der KfW-Bankengruppe kann jetzt jeder gezielt in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investieren.
Fördermittel von 10 Prozent gibt es bei Investitionen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. Gern hilft BÄRLIN EINBRUCHSCHUTZ bei der Beantragung.
Mit dem Programm „Altersgerechtes Umbauen (159)“ werden ab dem 1. April 2016 zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchsschutz über eine erweiterte Kreditvariante gefördert.
Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse!
Förderprogramm Einbruchschutz der KfW-Bankengruppe
01 Wer kann Förderanträge stellen?
- Natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
- Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
- Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter! Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wird empfohlen.
- Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen (z. B. Wohnungsunternehmen /-genossenschaften, Bauträger usw.)
02 Wie wird gefördert?
- Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten (ab 01.01.2016 in der erweiterten Kreditförderung)
- Investitionszuschuss für Privatpersonen
03 Was wird gefördert?
- Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik